Problembereiche der Kunstschaffenden, des Kunstmarktes und des Kulturmanagements mit ihren typischen Ansprüchen, wie das Künstlerpersönlichkeitsrecht, Künstlerurheberrecht und künstlerbezogenes Medienrecht sind nur im Rahmen einer Spezialisierung erreichbar.
Diese führt zur Verzahnung mehrerer Rechtsgebiete mit Lösungen für den Kunstmarkt.
Kunstrecht beinhaltet alle rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen in Beziehung zu Kunst.
DEA-LAW.EU
ist Ihr Experte für Fragen des Kunstrechts.
Somit sind wir eine der wenigen Dienstleister ausschliesslich auf internationale und europäische Fälle der Künstler und den Kunstmarkt spezialisiert. In Deutschland und in Europa. Wir haben seit 1990 in Deutschland, den Beneluxstaaten, den USA und UK Expertise schöpfen können, an Forschungsinstituten wie das Hawaii Cultural Heritage Institute, als auch am Max-Planck-Institut, an Kunsthochschulen und den Europa Organisationen, EU Commision und EU Parlament.
Zu dieser Zeit als das Kunstrecht kaum bekannt war.
Erfahrungen der Rechtswissenschaft und Kunsthistorik schafften die Basis für -DIE KUNSTRECHTSEXPERTIN-Amelia R.Poplicher LL.M.
Besondere Marktkenntnis ist Voraussetzung
der erfolgreichen Mandatenbeziehung.
Bei DEA-LAW.EU setzen wir den Focus auf Ihr Anliegen. Unsere Erfahrungen teilen wir mit Ihnen, denn Sie stehen bei uns im Vordergrund und führen Regie bei unserem gemeinsamen Rechtsprojekt.
Wir unterstützen übersetzen verhandeln und handeln.
Damit Sie ihr Recht bekommen.
Für alle Fragen des Kunstrecht und des Europarecht und Medienrecht und Vertragswerke.
-DIE KUNSTRECHTSEXPERTIN-DEA-LAW.EU-